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Grillen: Die gesetzlichen Regelungen

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
Lesezeit
12 min
Was Sie beim Grillen beachten müssen
Mehrmals pro Woche grillen die Österreicher im Garten. Ein paar Dinge gibt es beim Braten von Würstl und Co. zu beachten.©APA/dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt
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Verhaltensregeln für Grillen im Garten und auf dem Balkon, um keine Unterlassungsklage zu riskieren. Wo grillen in der freien Natur und auf öffentlichen Plätzen erlaubt und wo verboten ist. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzberatung informieren.

Bei sommerlichen Temperaturen bleibt die Küche bei vielen kalt. Denn wer über einen Garten, einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, zieht es häufig vor, die Zubereitung der Speisen nach draußen zu verlegen. Gerade die Österreicher sind eine wahre Grillnation. Rund 80 Prozent befeuern regelmäßig ihr Gerät und braten Kotelett und Würstl. 30 Millionen gaben die Österreicher im Jahr im Schnitt für Grillgeräte aus.

Grillen: Zu viel Rauch und Lärm und zu häufiges Grillen vermeiden

Im eigenen Garten ist Grillen erlaubt. Es sollte dabei jedoch ohne erhebliche Lärm- oder Geruchsbelästigung vonstatten gehen.

Welches Brennmaterial darf verwendet werden?

Als Brennmaterial darf Kohle oder Gas verwendet werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist zum Beispiel verboten.

Die Zutaten dürfen außerdem nur in einem Griller zubereitet werden, eine offene Feuerstelle am Boden, ist verboten.

Grillen: Was das Luftreinhaltegesetz besagt

Laut dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz gilt beispielsweise, dass
- jedermann beim Betrieb von Feuerstätten und beim offenen Verbrennen dafür Sorge zu tragen hat, dass er keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung der Umgebung bewirkt.
- Die von Feuerstätten ausgehenden Emissionen dürfen die Luft nicht derart nachteilig verändern, dass eine Gefährdung, unzumutbare Belästigung von Menschen oder eine erhebliche Beeinträchtigung von Tieren oder Pflanzen entsteht.

Verwaltungsübertretungen wie diese werden mit Geldstrafen bis zu 21.000 Euro bestraft.

Feuerschutzbestimmungen für das Grillen je nach Bundesland unterschiedlich

Grillen mit Holzkohle oder Gas auf dem Balkon kann aufgrund von Feuerschutzbestimmungen verboten sein. Die Vorgaben dafür variieren je nach feuerpolizeilicher Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland, zum Teil auch von Stadt zu Stadt. In Linz ist etwa das Grillen mit offenem Feuer untersagt. Gegrillt werden darf daher dort nur mit einem Gasgriller.

Grillen: Was kann man sich als Nachbar wehren, wenn Rauch oder Lärm stören?

Es raucht und die grillenden Nachbarn sind laut, das ist zwar ärgerlich, aber in den meisten Fällen kann man wenig dagegen tun. "Außer man hat es mit einer extremen Rauchentwicklung oder/und Lärm zu tun. Fühlt man sich regelmäßig durch die Grillerei des Nachbarn gestört und kann dies auch nachweisen, gibt es einen Unterlassungsanspruch", erklären die Experten der D.A.S. Rechtsschutzberatung.

Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch ist, dass dadurch die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt ist. Bisher gibt es jedoch keine gerichtlichen Urteile, wann eine Beeinträchtigung wesentlich ist.

Tipp für Griller:

„Wer jedoch keinen Ärger riskieren will, sollte keine Materialien verbrennen, die starken und unangenehmen Rauch entwickeln. Ebenso sollte man feuergefährliche Anzünder wie Benzin oder Spiritus vermeiden“, so der Rat der D.A.S. Juristen. Doch gelegentliches, fachgerechtes Grillen mit einem handelsüblichen Griller kann als ortsüblich angesehen werden.

Ist Grillen in der freien Natur verboten?

  • In Naturschutzgebieten herrscht Grillverbot. Auf freiem Feld außerhalb von Wohngebieten ist das Grillen in den meisten Fällen durch Landesgesetze verboten.

  • Besonders streng sind die Regelungen im Forstgesetz. Im Wald ist das Entzünden und Unterhalten von Feuer durch nicht befugte Personen strengstens verboten. Verstößt man dagegen, droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.

  • Auf einem fremden Grundstück darf ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers kein Feuer entzündet werden. Sonst droht eine Besitzstörungsklage.

Grillen auf öffentlichen Plätzen - Wo es erlaubt und wo es verboten ist

In öffentlichen Anlagen und Parks ist das Grillen verboten. Ebenso gibt es viele Verordnungen betreffend geschützter Landschaftsteile, die ein Grillverbot enthalten.

Das Grillen ist im Zweifel nur an öffentlichen eindeutig ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.

In Wien erhält man auf der Internetseite der Stadt Wien Informationen an welchen Standorten sich öffentliche Grillplätze befinden und wie diese ausgestattet sind. Ebenso erfährt man dort, wann die Grillsaison beginnt und endet, wobei an ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen an der Neuen Donau und auf der Donauinsel ganzjährig buchbar sind.

Weitere Informationen zum Grillen in Wien finden Sie hier.

Was ist beim Lagerung von Gasflaschen für das Grillen zu beachten?

Jedes Bundesland hat dazu eigene Vorschriften, wenn diese auch ähnlich sind. Laut dem Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz (§ 4 Abs. 3 WFLKG) dürfen Gasflaschen nicht auf Stiegen, Gängen und Dachböden und unter einer Stiegenuntersicht gelagert werden.

Die Warnhinweise der jeweiligen Hersteller sind zu beachten. Diese sehen beispielsweise vor, dass eine Lagerung im Keller, in Schlafräumen, Durchfahrten/Durchgängen, sowie in Stiegenhäusern/Fluchtwegen nicht erlaubt ist.

Gibt es Regeln, zu welchen Uhrzeiten gegrillt werden darf? [Österreich]

Wer grillen will, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sollte sich an die Zeiten halten, in denen Grillen erlaubt ist. So müssen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh die Ruhezeiten eingehalten werden. Daneben gelten zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, in den Nachtstunden von 20.00 bis 6.00 Uhr, samstags ab 17.00 Uhr und sonntags ganztägig strengere Maßstäbe. Ruhezeiten sind in den Gemeindeordnungen festgelegt.

In Miet- und Eigentumshäusern können zusätzliche Ruhezeiten in der Hausordnung festgelegt sein. In manchen Orten regeln auch ortspolizeiliche Verordnungen Grillzeiten.
An manchen Tagen kann, etwa in Wien, wegen anhaltender Hitze und Brandgefahr auf sonst zum Grillen freigegebenen öffentlichen Plätzen ein grundsätzliches Grillverbot verhängt werden. Grillen in privaten Gärten bleibt auch an solchen Tagen, und so lange sich das Haus nicht im Waldbereich befinden, gestattet.

Grillen: Was ist bei einer Mietwohnung zu beachten?

Ob Grillen im Hof eines Gebäudes erlaubt ist, hängt von der Hausordnung bzw. vom Mietvertrag ab. Dabei ist auch geregelt, wann und wo gegrillt werden darf. Das Grillen auf der Terrasse bzw. dem Balkon ist erlaubt, soweit die anderen Mieter nicht beeinträchtigt werden. Auf einer Dachterrasse dürfte Grillen kein Problem sein, im ersten Stock eines zehnstöckigen Wohnhauses hingegen schon, wenn der Rauch zum Nachbar zieht. Grillen sollte auch ortsüblich sein: Das heißt, wenn im Hof niemand grillt, dann ist das Grillen dort auch nicht erlaubt. Hält sich ein Mieter nicht daran, kann er mitunter sogar gekündigt werden.

Darf man im Freien einer Eigentumswohnung grillen?

Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, muss die Hausordnung beachten. Diese wird von der Mehrheit der Wohnungseigentümer bestimmt. Es gilt ebenso wie in einer Mietwohnung das Prinzip der Zumutbarkeit und ob Grillen ortsüblich ist. Hält sich ein Wohnungseigentümer nicht an die Regeln oder handelt rücksichtslos, anstößig oder grob ungehörig gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern, kann die Mehrheit eine Klage auf Ausschluss einbringen.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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