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Drei Jahre Haft für Ernst Strasser

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Drei Jahre Haft für Ernst Strasser
Ernst Strasser ist verurteilt - er muss ins Gefängnis.©APA/JAEGER
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Der Berufungssenat des OGH hat den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit bestätigt. Ex-Innenminister Strasser muss drei Jahre ins Gefängnis. Ein halbes Jahr wurde ihm erlassen. Der Ex-Innenminister kann nach Verbüßung von sechs Monaten Haft einen Antrag auf Hausarrest mit Überwachung durch elektronische Fußfessel stellen. Strasser räumte "Fehler, schwere Fehler" ein. Er versicherte jedoch: "Habe das, was mir Anklagebehörde vorwirft, weder geplant noch gewollt."

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Wien. Das Urteil ist gesprochen: Der Berufungssenat des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestätigt den Schuldspruch gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser, der nun ins Gefängnis muss. Er wurde nun zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre wurde somit bestätigt, die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.

Dagegen gab der Berufungssenat (Vorsitz: Eckart Ratz) der Strafberufung Folge und senkte die vom Erstgericht im März verhängte Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt. "Besondere Gründe", die einen bedingten oder teilbedingten Strafnachlass möglich gemacht hätten, habe man aus generalpräventiven Gründen nicht gefunden, hieß es in der Begründung.

Die Fußfessel

Dem OGH erschien es im Unterschied zum Erstgericht, das die Fußfessel für Strasser für die erste Hälfte der über ihn verhängten Strafe noch explizit ausgeschlossen hatte, nicht notwendig, dem mittlerweile 58-Jährigen den elektronisch überwachten Hausarrest prinzipiell zu verwehren. Strasser muss aber jedenfalls für sechs Monate ins Gefängnis.

Erst nachdem er sechs Monate seiner dreijährigen Freiheitsstrafe abgesessen hat, kann er die Fußfessel beantragen. Ob diese genehmigt wird, entscheidet der Leiter jener Justizanstalt, in welcher der ehemalige Innenminister seine Strafe verbüßen wird.

Wann Strasser seine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird, ist unklar. Zunächst muss das endgültige Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis "einrücken".

"Nicht die Wahrheit"

Unter regem öffentlichem Interesse - der Verhandlungssaal bot bei weitem nicht allen Zusehern Sitzgelegenheiten - sind am Montag im Justizpalast die Rechtsmittel des ehemaligen Innenministers Strasser (ÖVP) behandelt worden, die er gegen seine erstinstanzliche Verurteilung eingebracht hat.

Bevor sich der Senat zur Beratung zurückzog, nutzte Strasser die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Er müsse "einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht habe", bezog der 58-Jährige zur sogenannten Lobbying-Affäre Stellung: "Ich habe die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen."

Das, was ihm die Anklage vorwerfe, sei aber "nicht die Wahrheit. Das muss ich in aller Klarheit sagen", insistierte Strasser. Er habe "das, was mit die Anklagebehörde vorwirft, weder geplant noch gewollt". Er ersuchte daher um einen Freispruch.

Strasser soll als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen sein, die ihn auf eine mögliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdungsverfahren ansprachen. Im Lauf mehrerer Gespräche soll Strasser schließlich gegen ein jährliches Honorar von 100.000 Euro bezogen auf konkrete EU-Richtlinien ein entsprechendes Verhalten zugesichert haben.

In einem ersten Rechtsgang war er dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der OGH hob dieses Urteil aus formalen Gründen auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem setzte es einen neuerlichen Schuldspruch, die Strafe wurde lediglich aufgrund der langen Verfahrensdauer um sechs Monate reduziert.

Die Bedeutung für die Demokratie

Es sei "demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen "Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Eckart Ratz in seiner Urteilsbegründung. Und weiter, mit Blickrichtung auf Ernst Strasser: "Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt, infrage stellt."

Dennoch hielt es der Oberste Gerichtshof (OGH) trotz der in diesem Fall besonders gewichtigen generalpräventiven Erwägungen für angebracht, die Strafe für Strasser auf ein "noch maßvolleres Maß" herabzusetzen, wie sich Ratz in seiner Funktion als Vorsitzender des Berufungssenats ausdrückte. Man müsse nicht alles auf einen Sündenbock abladen "und diesen Bock hinausjagen".

Es liege "auf der Hand, dass der Angeklagte unglaubliche persönliche Nachteile erlitten hat", kam Ratz auf die Folgen der Lobbying-Affäre für den einstmaligen ÖVP-Spitzenpolitiker zu sprechen. Wenn eine "public figure" derart falle, "kann das einem auch leidtun", sagte Ratz.

Großes Lob

Voll des Lobes war der OGH-Präsident für den Schöffensenat, der im zweiten Rechtsgang Strasser neuerlich wegen Bestechlichkeit schuldig erkannt hatte. Dieser Senat habe die Vorgaben des OGH, der das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil - vier Jahre Haft im Sinne der Anklage - wegen mangelhafter Begründung aufgehoben hatte, "punktgenau umgesetzt".

Das Gericht habe Tatsachen festgestellt und diese "einwandfrei" beurteilt. Es sei demnach erwiesen, dass Strasser für 100.000 Euro den vermeintlichen Lobbyisten angeboten habe, auf EU-Gesetzgebungsakte Einfluss zu nehmen: "Dass das Amtsgeschäft pflichtwidrig war, hat das Erstgericht in jeder Hinsicht sauber und klar und in rechtsstaatlicher Hinsicht einwandfrei festgestellt."

Nach seiner damit endgültigen Verurteilung, gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, verließ Strasser ohne Kommentar eiligen Schrittes den Justizpalast. Sein Verteidiger Thomas Kralik gab den zahlreichen Fernsehteams diverser TV-Anstalten Interviews.

Der Strafantritt

Die Aufforderung zum Strafantritt dürfte der gefallene Ex-Innenminister noch heuer erhalten. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher gegenüber der APA erklärte, wird die schriftliche Urteilsausfertigung bereits in "wenigen Wochen" vorliegen.

Das OGH-Urteil wird dann dem Erstgericht - dem Wiener Straflandesgericht - zugestellt, das zeitnahe die entsprechenden Verfügungen veranlassen wird.

In welchem Gefängnis Ernst Strasser seine Strafe abzusitzen hat, entscheidet die Vollzugsdirektion.

Die Chronologie der Lobbyisten-Affäre

  • 12. März 2011: Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, dass der damalige ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser Enthüllungsjournalisten der britischen "Sunday Times" auf den Leim gegangen sein soll. Diese hatten als Lobbyisten getarnt Mandataren Geld für die Einbringung von Gesetzesvorschlägen geboten.

    Strasser stimmte zu - "Yes, of course I'm a lobbyist", sagte er in dem Video -, dementierte jedoch die Vorwürfe und gab in weiterer Folge an, dahinter den Geheimdienst vermutet zu haben.

  • 20. März 2011: Strasser gibt seinen Rücktritt bekannt. Wenig später stellt er auch seine ÖVP-Mitgliedschaft ruhend.

  • 5. April 2011: Othmar Karas übernimmt die Leitung der ÖVP-Delegation im Europaparlament und folgt damit Strasser nach.

  • 23. März 2011: Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF leitet offiziell Ermittlungen gegen den Ex-MEP ein. Auch die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft startet ein Ermittlungsverfahren.

  • 9. August 2012: Gegen den früheren Politiker wird Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben, teilt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit.

  • 26. November 2012: Der Prozess am Wiener Straflandesgericht beginnt. Strasser gibt dabei an, hinter den beiden vorgeblichen britischen Lobbyisten einen amerikanischen Geheimdienst vermutet zu haben.

  • 14. Jänner 2013: Der frühere Innenminister wird wegen Bestechlichkeit nicht rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.

  • 26. November 2013: Der OGH hebt das Urteils von Amts wegen auf und weist die Causa zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde.

  • 4. März 2014: Der Prozess geht in den zweiten Durchgang, Strasser bekennt sich weiterhin "nicht schuldig" und "präzisiert" die Geheimdienst-Geschichte.

  • 13. März 2014: Strasser wird am Wiener Straflandesgericht wegen Bestechlichkeit erneut schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

  • 13. Oktober 2014: Der OGH bestätigt den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit. Die Strafe wird jedoch auf drei Jahre unbedingt reduziert.

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