
·Der Fall Uwe Scheuch und die Kreativität der Strafjustiz
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Die Berichtspflicht gehört abgeschafft
Es ist Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen. Die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften an das Ministerium in politisch brisanten Straffällen gehört gestrichen. Ein Rechtsstaat, wo vor dem Gesetz alle gleich sind, braucht das nicht.
Immerhin steht die Berichtspflicht ständig unter Korruptionsverdacht. Denn wem nützt ein politisch besetzter Justizminister? Bei Korruptionsermittlungen gegen Parteifreunde ist das eh klar!
Prominentes Beispiel ist die mehrfache Einstellung von oben in der Causa Birnbacher. Die Staatsanwältin wollte das dubiose Sechs-Millionen-Honorar von einem deutschen Gerichtsgutachter prüfen lassen, ihre Chefs in der Oberstaatsanwaltschaft Graz und im Justizministerium lehnten das aber ab. Die Hintergründe sind eine korruptionstechnische Tabuzone. Erst durch die Intervention von Korruptionsjäger Walter Geyer kam es zum Gerichtsprozess. Der Rest ist Geschichte.
Die Verantwortlichen aber sitzen noch immer an den Schalthebeln. Sie studieren Vorhabensberichte und erteilen als Empfehlung getarnte Weisungen. Das alles gehört abgeschafft. Denn die Vergangenheit hat bewiesen: Oft dient die Berichtspflicht nur als plumpes Vehikel fragwürdiger Politjustiz und die hat in einer Demokratie nichts verloren.
- Ashwien Sankholkar
International16:32
Die Armuts-BombeDie Eurokrise treibt immer mehr Menschen in die Armut, oder in die unmittelbare Armutsgefährdung. Das führt zu Zuständen, die man eigentlich nur aus Nachrichten über weit entfernte Weltregionen kannte.
