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Steuertipp 6: Ferialpraktikant, Arbeiter oder Volontär die Unterschiede auf den Punkt gebracht
Tausende Schüler und Studenten arbeiten auch im heurigen Sommer wieder in Österreichs Unternehmen. Die Experten von TPA Horwath erläutern die wichtigsten Regeln zu den verschiedenen Beschäftigungsformen.
Ferialpraktikanten
Schüler und Studenten, die im Rahmen ihres Lehrplans bzw. Studienordnung vorgeschriebene übliche Tätigkeiten verrichten. Hier steht der Lehr- und Ausbildungszweck im Vordergrund. Erhält der Schüler jedoch Weisungen, unterliegt er der Kontrolle und ist er zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, so ist er anzumelden. Anzumelden ist er auch, wenn der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, aber Entgelt bezahlt wird.
Ferialarbeiter
Schüler und Studenten, die während der Ferien als Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt sind. Ferialarbeiter sind bei der GKK anzumelden und unterliegen den Entgeltvorschriften des jeweiligen Kollektivvertrags.
Volontäre
Volontäre sind ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von theoretisch erworbenen Kenntnissen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltanspruch tätig.
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