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20.06.201209:46 Uhr
Karl-Heinz Grassers Steuersünden

Karl-Heinz Grassers Steuersünden

  • Im Finanzstrafverfahren gegen Karl-Heinz Grasser rückt eine Anklage näher. Grasser wird der „gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung“ verdächtigt. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis.

Im Finanzstrafverfahren gegen KHG rückt eine Anklage immer näher. Ein streng vertraulicher Höchstgerichtsbeschluss nährt den Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung gegen den früheren Finanzminister.

Das Paket schlug ein wie eine Bombe. Ende Februar erhielt Gernot Langes-Swarovski brisante Post vom Oberlandesgericht Wien. Im Mai des Vorjahres hatte die Polizei seine Villa in Aurach bei Kitzbühel gestürmt, weil sie belastendes Material gegen Karl-Heinz Grasser suchte. Denn die Schwiegermutter von KHG heißt Marina Giori-Lhota, lebt im Schweizer Oberägeri und wohnt immer wieder bei ihrem Bruder Gernot. Weil Grasser die scheue Milliardärin wiederholt als ultimative Entlastungszeugin genannt hat, ist sie ins Visier des Korruptionsstaatsanwalts geraten. Als Clanchef der Industriellenfamilie hatte sich Langes-Swarovski beim OLG Wien wegen der Hausdurchsuchung im „Moserhof“ beschwert.

Das Höchstgericht lehnte die Beschwerde ab. An der Kitzbühel-Razzia sei nichts auszusetzen, urteilt das OLG Wien. Doch das ist nur ein unbedeutendes Detail aus dem „Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 13. Februar 2012“, der FORMAT exklusiv vorliegt. So liefert das 51 Seiten starke Gerichtsdokument erstmals eine umfassende Würdigung des Finanzstrafverfahrens gegen KHG. Die höchstrichterlichen Feststellungen lassen eine baldige Anklage wegen Steuerhinterziehung vermuten.

Systematische Abgabenhinterziehung

Denn das Oberlandesgericht hält unmissverständlich fest: "Die dem Beschwerdeführer (Anm.: KHG) solcherart in ihrer Gesamtheit angelasteten Malversationen begründen bei gesamthafter Betrachtung und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die vermutete systematische Abgabenhinterziehung ausschließlich und unmittelbar Mag. Karl-Heinz Grasser zum Vorteil gereicht, den Verdacht der Begehung der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach den Paragraf 33 Absatz 1 und Paragraf 38 Absatz 1 lit a Finanzstrafgesetz.“ Bei der Verdachtslage laut OLG-Beschluss ist ein Gerichtsprozess vor dem Wiener Straflandesgericht wohl wahrscheinlich. Der Strafrahmen beträgt übrigens fünf Jahre Haft.

Ein ehemaliger Finanzminister der Republik Österreich als mutmaßlicher gewerbsmäßiger Steuerhinterzieher? Das kommt nicht oft vor.

Für den scheuen Swarovski-Clan ist das eine besondere Belastung - zumal er schon erste Kollateralschäden zu spüren bekommt. So wälzen die Finanzämter in Tirol bereits den Plan, prominente Mitglieder der reichen Swarovski-Familie genauer unter die Lupe zu nehmen. Den Anfang macht Marina Giori-Lhota, wo die Großbetriebsprüfung Innsbruck bereits im Gange ist.

Was Clanchef Gernot Langes so in Wallung bringt: Das Höchstgericht wirft dem Ehemann seiner Nichte Fiona vor, er habe Einkommen nicht deklariert, das Finanzamt angeschwindelt und nicht ordnungsgemäß versteuerte Gelder in skandalträchtige Investments wie den Hypo-Deal von Tilo Berlin gesteckt.

Was die Steuerprüfer besonders wurmt: Obwohl Grasser nach seiner Zeit als Finanzminister in erster Linie von Büros in der Annagasse und der Tuchlauben in Wien arbeitete, erfolgten alle Zahlungen über Steueroasen. "Die dargelegten Tatverdachtsmomente gründen sich insbesondere auf den Anlassbericht des Finanzamts Wien 9/18/19“, heißt es im OLG-Papier. Die gerichtliche Zuständigkeit ergebe sich "aus der vorläufigen Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages mit rund 2,6 Millionen Euro“ durch die Finanzstrafbehörde.

"Wie das Erstgericht zutreffend erkannte, ist auf Grund der bisherigen Ermittlungsergebnisse zumindest indiziert, dass Mag. Karl-Heinz Grasser diverse Einkünfte in seinen Einkommensteuererklärungen nicht deklarierte und so eine Abgabenhinterziehung erwirkte“, schreiben die OLG-Richter. Gemeint sind Provisionen von der Meinl Bank und Geld aus der Drittelbeteiligung an der Meinl Power Management Ltd (MPM), die die Geschäfte der börsennotierten Meinl International Power Ltd (MIP) führte.

Jongliert wurde mit rund neun Millionen Euro. So ist am 24. August 2007 eine Meinl-Provision von 4,38 Millionen Euro von der Meinl Bank Ltd in Antigua an Grassers Silverwater Invest & Trade auf den British Virgin Islands geflossen. Scheibchenweise wurde Geld von der Karibik nach Österreich transferiert: In neun Tranchen überwies Silverwater 3,37 Millionen Euro an Grassers Valuecreation in Wien. Die restliche Million bunkert noch heute in der Karibik. Die Finanz schaute so erstmals durch die Finger.

Abenteuerlich ist auch der Weg des MPM-Gelds. "Vom Konto 499137 der MPM bei der Meinl Bank AG in Wien wurden im Zeitraum 20. Februar 2008 bis 12. Februar 2010 in sieben Tranchen insgesamt 4,569 Millionen Euro auf das Konto 1.000.978 bei der Centrum Bank in Vaduz, lautend auf Mag. Grasser, überwiesen“, steht im OLG-Beschluss. Dieses Geld wurde von Ende 2008 bis April 2010 "in vier Tranchen (...) auf das Konto 804.800 der Man-Angelus Holdings Ltd bei der Centrum Bank“ verschoben. Die Finanz sah keinen Cent.

Zurück nach Österreich gelangten die Millionen durch einen Trick: über günstige Darlehen. Die Liechtensteiner Stiftungen Silverland und Waterland borgten Grasser, was er brauchte. Die Existenz der Silverland-Stiftung, des Briefkastengeflechts und die Tatsache, dass Grasser auf vielen Konten wirtschaftlich Berechtigter war, wurden der Finanz verschwiegen. Der OLG-Vorwurf bezüglich Grasser: "So soll er nach dem Stand der Investigationen wesentliche, in steuerrechtlicher Hinsicht bedeutsame Informationen dem Finanzamt gegenüber bewusst nicht offengelegt haben“, um so eine "für ihn günstige Intransparenzbeurteilung der Waterland Stiftung“ zu erreichen.

Die Klassifizierung von Waterland als intransparente Stiftung war laut OLG-Beschluss wichtig für Grasser, weil sie den "steuerlichen Durchgriff auf sein Vermögen als Stifter (verhinderte), obwohl die Einkünfte tatsächlich ihm zuzurechnen waren, weil so die ihm zugeflossenen Provisionen verwaltet werden sollten“. Im Klartext: Bei Kenntnis des Gesamtkonstrukts wäre KHG ein saftiger Steuerbescheid ausgestellt worden.

Geheime Stiftungen

Dass KHG immer Zugriff auf sein Vermögen hatte - somit alle Stiftungen transparent waren -, wird im Fall Silverland deutlich. Silverland wurde durch die Ermittlungen im Buwog-Strafverfahren entdeckt. OLG-Beschluss: "Nicht mitgeteilt wurde (...) der wesentliche Umstand, dass ein Teil des Vermögens der Waterland Stiftung abgespalten und die liechtensteinische Silverland Stiftung gegründet wurde, unter der die Levesque Holdings Ltd und die Gemain Investments Ltd stehen.“ Warum die von Bedeutung sind? Über sie wurden Grassers Penthouse in Wien und seine Wörthersee-Villa finanziert. "Dem Finanzamt (wurde) die möglicherweise als Kapitalrückfluss einzustufende Darlehensgewährung von 3,7 Millionen Euro der Levesque Holdings an Grasser sowie von der Gemain Investments an die SMW OG von 1,318 Millionen Euro (nicht) bekanntgegeben.“

Eine hohe Finanzbeamtin unterstützte Grassers Vernebelungsaktion. So hatte sie den KHG-Steuerakt "in ihrem Büro versperrt“ (Gerichtsakt). Gegenüber der Justiz rechtfertigte sich die Dame damit, dass es sich um einen "Prominentenakt“ handle. Pikant: In ihrem Büro wurden überdies zusätzlich noch zwei weitere Steuerakte versperrt, darunter jener von Fiona Pacifico-Griffini-Grasser. Was der Finanzvorständin nun zum Vorwurf gemacht wird: "Als sie den Steuerakt des Mag. Grasser versperrte und diesen nicht dem Betriebsveranlagungsteam zur genauen Prüfung übergab, war im Bundesministerium für Finanzen mit Erlass geregelt, dass die Erfahrungen mit vermögensverwaltenden Stiftungen Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung weiterhin zum Stifter und nicht zu der liechtensteinischen Stiftung erfolgt. (...) In den internen Verwaltungsanweisungen des BMF ist festgehalten, dass im Falle einer zu befürchtenden Umgehung österreichischer Steuern die in ‚Steueroasen üblichen Untersuchungen angestellt werden müssen‘.“ Hätte die Finanzbeamtin eine Prüfung zugelassen, wäre der KHG-Schwindel sofort aufgeflogen. Nun wird sie des Amtsmissbrauchs verdächtigt.

Geldwäsche ignoriert

Viele Banken unterstützten das wilde Treiben des Ex-Finanzministers. Geldwäscheverdacht wurde nie geäußert. Dabei gab es viele Gelegenheiten wie etwa Cashzahlungen von in Summe über 800.000 Euro (2005-2010) bei der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt mit anschließender Überweisung an die Meinl Bank. Im OLG-Beschluss steht, dass KHG oft mit Bargeld hantierte: "Anhand der vorliegenden Kontounterlagen wurden von Dezember 2003 bis Juni 2009 (…) ungeklärte Bareingänge von insgesamt 781.672,83 Euro festgestellt. Die Hintergründe dieser Einzahlungen sind derzeit noch nicht geklärt, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese zumindest teilweise aus unversteuerten Einnahmen stammen.“ Davon landeten 425.500 Euro auf einem Konto von Grasser und Fiona bei der Privatbank Spängler. Fiona verweigert "aus Familienräson“ die Zeugenaussage vor Gericht.

Ähnlich verhält sich ihre Mutter. Marina Giori-Lhota wird von KHG immer wieder als Nutznießer des skandalumwitterten Hypo-Genussschein-Kaufs ins Spiel gebracht. Von ihr stamme auch die über die Ferint AG investierte halbe Million Euro.

Das Oberlandesgericht hat die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Grasser-Aussagen zum Ferint-Komplex sorgfältig überprüft. Das Fazit: "Die Erhebungen zum Konto der Ferint AG (geben) tatsächlich Anlass zur Vermutung, dass die dorthin (...) einbezahlten Gelder von 500.000 Euro nicht ordnungsgemäß versteuerte Mittel von Karl-Heinz Grasser sind, da sich dessen Verantwortung dahingehend, dass er die Beträge in mehreren Tranchen von seiner Schwiegermutter in bar zur Veranlagung erhalten und in Briefkuverts nach Österreich gebracht hat, als lebensfremd und konstruiert darstellt, zumal dafür auch keinerlei Belege oder sonstige Beweismittel, die die Herkunft des Geldes schlüssig erklären würden, beigebracht wurden.“ Dass das OLG sein Schwiegermutter-Gschichtl als Erfindung entlarvt, könnte Grasser im großen Buwog-Strafverfahren noch zum Verhängnis werden.

Angesichts der Fülle an Verdachtsmomenten rechnen Justizinsider im Finanzstrafverfahren bald mit einer Anklage. Für Karl-Heinz Grasser gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Das „supersaubere“ Briefkastennetzwerk eines Finanzministers a. D.

- Ashwien Sankholkar

 
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