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Kwaukas Geldtipp der Woche: Letzte Ausfahrt vor der neuen Wertpapier-KESt
- Ab dem 1. April schlägt die neue Aktien-KESt voll zu
Der 1. April wird heuer für Anleger richtig teuer. Erstens werden schon in einem Monat die ersten Daumenschrauben des Sparpakets, etwa im Immobilienbereich, wirksam. Zweitens wird die schon seit Jänner 2010 eingeführte Aktien-KESt live geschaltet.
Ab dem Stichtag heben die Banken von Wertpapiergewinnen anonym 25 Prozent ein. Doch es gibt letzte Schlupflöcher im Bereich Optionen und Zertifikate, die noch jetzt im März genutzt werden können.
Selbstberechnung statt Abzug
So bleibt zum Beispiel bei Zertifikaten, die noch im März gekauft werden, ein Aufholgewinn bis zum ursprünglichen Ausgabepreis steuerfrei. Ab April wird dagegen die gesamte Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis verkestet. Dazu ein Beispiel: Es wird im März ein Zertifikat gekauft, das einst um 100 Euro begeben wurde und aktuell bei einem Kurs von 70 notiert. Verkauft man es später zu einem Kurs von 100, bleibt der gesamte Ertrag ganz legal steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende Gewinne fällt KESt an. Steigt also der Kurs auf 120 Euro, werden von den 20 Euro ein Viertel, also fünf Euro, KESt fällig. Wird das gleiche Zertifikat ab dem 1. April ins Depot gelegt, steigt die potenzielle KESt sprunghaft, weil der gesamte Differenzbetrag zwischen 70 und 120 Euro besteuert wird und dementsprechend bei 50 Euro der Betrag von 12,50 Euro KESt abgezogen wird.
Außerdem ändert sich noch die Form der Steuereinhebung, was für den einen oder anderen Steuerzahler durchaus von Interesse ist. Werden zum Beispiel Optionen noch im März gekauft und irgendwann ab April verkauft, ist der Gewinn zwar bereits mit einem Steuersatz von 25 Prozent belastet. Die Steuer wird aber nicht sofort von der Bank als Quellensteuer abgezogen, sondern müsste erst später in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Bei einem Kaufdatum ab 1. April erfolgt der KESt-Abzug dagegen generell direkt durch die Bank.
Neben Optionen sind auch bestimmte Zertifikate bei Kauf im März weiterhin durch Selbstberechnung zu versteuern. Das betrifft zum Beispiel alle Hebelzertifikate, die zum Startzeitpunkt mit einem Hebel größer als fünf ausgestattet waren. Mehr Infos gibt es zum Beispiel per Online-PDF der RCB.
- Martin Kwauka
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