Kwaukas Geldtipp der Woche: So fragen Sie jetzt Ihr Pensionskonto ab

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Wie geht es eigentlich
Ihrem Tilgungsträger?
Kennen Sie Ihr Guthaben auf dem staatlichen Pensionskonto? Wenn Sie auf diese Frage mit Nein antworten, gehören Sie zur breiten Mehrheit. Nur gut 10.000 von rund vier Millionen Versicherten haben sich bisher nach dem Stand der Dinge erkundigt. Das könnte sich aber bald rächen. Die Regierung plant nämlich im Rahmen des Sparpakets einen Kahlschlag der extrem komplizierten Pensionsberechnung.
Ab dem Jahr 2014 soll ein großer Schnitt gemacht werden und alle bisherigen Pensionsansprüche auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Dabei wird es Gewinner und Verlierer geben. Menschen mit einem steilen Einkommensverlauf und Versicherte mit Phasen eines schwachen Verdienstes wie viele Frauen oder Gewerbetreibende werden verlieren, Arbeiter mit konstanter Einkommensentwicklung tendenziell gewinnen. Um überhaupt feststellen zu können, ob Ihre Pensionsansprüche korrekt abgerechnet werden, sollten Sie als ersten Schritt den jetzigen Stand Ihres Pensionskontos abfragen und in den kommenden zwei Jahren jede Änderung aufmerksam beobachten.
Abfrage mobil oder via Mail
Das Pensionskonto betrifft alle Arbeitnehmer oder Selbständigen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden. Jedes Berufsjahr wird ein Pensionsbaustein erworben, der im besten Fall etwa 75 Euro ausmacht und jährlich valorisiert wird. Es ist ganz einfach, den aktuellen Stand zu erfragen. Dies kann zum Beispiel via E-Mail erfolgen. Als Arbeitnehmer können Sie an die Adresse pva@pensionsversicherung.at schreiben, als Gewerbetreibender oder Freiberufler an pension@svagw.at.
Fragen Sie formlos unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und des Namens nach dem aktuellen Stand Ihres Pensionskontos, und ersuchen Sie gleich um ein jährliches Update. Der Bescheid wird per Post an die hinterlegte Adresse zugestellt. Eine aufwendige Identifizierung ist nicht erforderlich. Allerdings kann es erfahrungsgemäß ziemlich lange dauern, bis die Post ins Haus kommt. Schneller und einfacher geht das Verfahren mittels Handy-Signatur, die ähnlich wie beim Online-Banking mit TAN-Code funktioniert. Wie es geht, erfahren Sie zum Beispiel auf der Seite der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA).
Kassensturz. FORMAT wird Sie in den kommenden Wochen informieren, wie die Neuberechnung Ihrer Pensionsansprüche wirklich funktioniert und wo mögliche Fallstricke lauern.
- Martin Kwauka











