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11.2.2012 12:52

Prinzip Hoffnung: Das 27 Milliarden Euro Sparpaket

  • Pensionen: Solidarabschlag, niedrigere Anpassungen
  • Konsolitierung: 30% mehr Einnahmen, 70% weniger Ausgaben

8,8 der 26,5 Mrd. Euro sind noch nicht gesichert. Ein Drittel der von der Regierung beschlossenen Spar-und Steuermaßnahmen sind noch nicht gesichert. Sieben der zahlreichen Punkte im rot-schwarzen Paket basieren auf dem Prinzip Hoffnung oder sind nur Überschriften, die erst mit Leben erfüllt werden müssen.

Bei allen sieben Punkten handelt es sich um vergleichsweise sehr große Brocken im Sparpaket. Es sind dies: die 1,5 Mrd. Euro Einnahmen aus der EU-weiten Finanztransaktionssteuer, die 1,1 Mrd. Euro aus Schwarzgeldern in der Schweiz, die 1,37 Mrd. aus der Gesundheitsreform, die 1,2 Mrd. Euro Struktureffekt bei den Pensionen, die 2,6 Mrd. Sparbeitrag der Länder und die 1 Mrd. Förderreform.

Finanztransaktions-Steuer soll jährlich 500 Mio. bringen

In Summe hat die Regierung diese Maßnahmen mit 8,8 Mrd. Euro im Sparpaket budgetiert. Das ist genau ein Drittel des Gesamtvolumens von 26,5 Mrd. Euro. Der wohl größte Unsicherheitsfaktor sind dabei die Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer (FTT). Diese soll, so die Hoffnung der Regierung, ab 2014 jährlich 500 Mio. Euro bringen. Basis für diese Annahme ist eine entsprechende EU-Maßnahme, die allerdings noch lange nicht beschlossen ist. Denn nur rund die Hälfte der 17 Euroländer unterstützt diese Abgabe, wenn sie nur in Europa kommt - von EU-Staaten außerhalb der Eurozone, allen voran Großbritannien, kommt unterdessen heftiger Widerstand.

Besteuerung von Schweizer Schwarzgeld

Ebenfalls vorerst nur ein Wunsch sind die Einnahmen aus der Besteuerung von österreichischem Schwarzgeld in der Schweiz. Diese soll 2013 eine Milliarde Euro in die heimischen Kassen spülen - und danach jährlich weitere 50 Mio. Euro. Die Regierung vermutet 12 bis 20 Mrd. Euro an "unversteuerten österreichischen Geldern" in eidgenössischen Banken. Vorbild für die geplante Abgabe ist ein deutsch-schweizerisches Abkommen. Zwischen Österreich und den Eidgenossen müsste so ein Vertrag aber erst vereinbart werden.

Äußerst fraglich sind in Kenntnis der bisher gescheiterten Reformversuche auch die geplanten 1,37 Mrd. Euro an Ersparnis durch eine Gesundheitsreform. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind mit den Ländern noch lange nicht fixiert.

In anderen Bereichen ist die Erreichung des Sparziels fraglich. So sind etwa durch die Streichung von Doppel- und Dreifachförderungen Einsparungen von 500 Mio. Euro ab 2015 geplant. Dafür soll aber erst mit Ländern und Gemeinden eine "Förderpyramide" vereinbart werden, Realität ist diese noch nicht. Noch fraglich ist auch der 2,6-Mrd.-Euro-Sparbeitrag der Länder. Wo diese sparen wollen und sollen, wird erst verhandelt. Abzuwarten gilt es auch, ob der geplanten Struktureffekt von 1,2 Mrd. Euro durch den Anstieg des Pensionsalters erreicht wird.

National- und Bundesrat sollen verkleinert werden

In Schwebe ist auch die geplante Verkleinerung von Nationalrat und Bundesrat ab der nächsten Legislaturperiode. Für den Bundesrat braucht die Koalition die Unterstützung zumindest einer Oppositionspartei. Denn die Zahl der Bundesräte ist in der Verfassung vorgegeben. Für die Reduktion der Nationalratsmandate von 183 auf 165 reicht zwar die einfache Mehrheit, es ist aber fraglich, ob die Regierung in so einer Frage einfach über die Opposition drüberfahren würde. Diese Maßnahmen sind im Sparpaket mit keinem bestimmten Sparbeitrag eingespeist.

Das Pensionspaket im Detail

Die Invaliditätspension für Unter-50-Jährige wird quasi abgeschafft. Für jene, die wieder arbeitsfähig werden könnten, gibt es stattdessen ein Reha-Geld in gleicher Höhe. Das kostet angesichts der nötigen Rehabilitationsmaßnahmen kurzfristig sogar mehr, soll aber auf Perspektive erhebliche Einsparungen bringen.

Bei älteren I-Rentnern wird der Tätigkeitsschutz für Ungelernte stufenweise von 57 auf 60 Jahre nach hinten geschoben. Die geltende Regelung sagt, dass die I-Pension angetreten werden kann, wenn eine Tätigkeit in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahren ausgeübt wurde.

Der so genannte Pensionsvorschuss wird de facto abgeschafft. Dieser wird derzeit bei Antrag auf I-Pension gewährt, bis eine letztgültige Entscheidung über die Zuerkennung gefallen ist. Stattdessen werden nunmehr eine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld ausgeschüttet, bis über die I-Pension Klarheit herrscht. Der Vorteil: Künftig können die Antragssteller in AMS-Maßnahmen einbezogen werden.

ARBEITSMARKT

Insgesamt fließen 750 Millionen, um ältere und gesundheitliche eingeschränkte Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten. Die Lohnsubventionen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen ausgebaut werden.

ALTERSTEILZEIT

Die Möglichkeit, bei der Altersteilzeit die Hälfte der Periode voll und dann gar nicht mehr zu arbeiten (Blocken) entfällt völlig. Die Arbeit über den gesamten Zeitraum bei teilweisem Lohnausgleich um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bleibt weiter möglich - und zwar fünf Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

KÜNDIGUNGEN

Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Art Strafbetrag in Höhe von 110 Euro bezahlen. Damit soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser etc.) bei Auslastungsschwankungen Dienstnehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung der Arbeitslosenversicherung geschoben werden.

BEITRAGSBEFREIUNG

Der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Personen ab 60 endet. Der Beitrag muss künftig bis zur Erreichung einer Alterspension, also zumindest bis 62 bei Hackler- und Korridorpensionisten geleistet werden.

ARBEITSLOSENGELD

Der Nettoersatzrate für das Arbeitslosengeld bei Schulungen wird von 55 auf 60 Prozent erhöht.

EINSPARUNGEN

Den größten Brocken erhofft man sich durch die niedrige Pensionsanpassung, nämlich 2,56 Milliarden. Durch die höheren Beiträge für Selbstständige erwartet man mehr als 550 Millionen. Der erschwerte Zugang zur Korridorpension soll eine halbe Milliarde bringen. Erwähnenswert sind noch die 464 Millionen durch die Änderungen beim Tätigkeitsschutz bei der I-Pension sowie 218 Millionen durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Dass künftig der Arbeitslosenversicherungsbeitrag länger eingezahlt werden muss, soll auch immerhin 303 Millionen sparen.

-Apa, Red.

11.2.2012 12:52
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