Kwaukas Geldtipp der Woche: Jetzt beginnt die Zeit für den Steuer-ausgleich
- Kostenlos: Das Steuerbuch 2012

·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Investieren unter dem Zeichen des Drachen
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Rechnen Sie mit allem
auch mit dem Gegenteil
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
So machen Sie Ihren Immokredit krisenfester
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
So entkommen Sie der
steuerlichen Todeszone
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Anlegen in Zeiten einer
möglichen Kernschmelze
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Ihre Spende verdoppeln
und sogar vervierfachen
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Lahme Ente oder
schnelles Rennpferd?
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Auf der Suche nach den
besten Zinsen der Welt
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Ohne Bankaktien an die
Spitze der Europafonds
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Ist Ihr Anlageberater
wirklich besser als Sie?
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Über 10 Prozent Zinsen
für exotische Anleihen
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Wie geht es eigentlich
Ihrem Tilgungsträger?
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
Immobilien zum halben
Wert zu erwerben
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
DAX-Turbo ohne KESt,
aber mit allen Dividenden
·Martin Kwaukas Geldtipp der Woche
25.000 Fonds auf
dem Ethik-Prüfstand
Es soll Steuerzahler geben, die ihre Arbeitnehmerveranlagung schon kurz nach den letzten Neujahrsraketen beim Finanzamt einreichen.
Wer nicht so flott unterwegs war, hat noch nichts verpasst. Die Frist, um zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern, beginnt eigentlich erst jetzt. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt nämlich erst dann, wenn der Arbeitgeber die Lohnzettel an die Finanz überwiesen hat. Dann kann es aber sehr schnell gehen, bis die Gutschrift unterwegs ist.
Das aktuelle Steuerbuch 2012 gibt auf 142 Seiten viele nützliche Ratschläge, damit die Rückerstattung möglichst hoch ausfällt. Und das Beste: Das Buch ist kostenlos unter www.bmf.gv.at unter den Menüpunkten Steuern, Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 und Steuerbücher herunterzuladen. Die Lektüre lohnt sich: Bei der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung können Steuerzahler im Regelfall nur gewinnen, aber nicht verlieren. Typischerweise bringt die Einreichung ein paar Hunderter, es können sich aber auch mehrere Tausend Euro ergeben. Ausnahmen, in denen es tatsächlich zu Nachforderungen kommen kann, sind Fälle, in denen das Finanzamt zum Beispiel aufgrund von mehreren Dienstverhältnissen von Amts wegen zur Abgabe der Formulare auffordert.
Basics und Spielräume.
Auf den ersten Seiten des Steuerbuchs werden die Grundlagen des Steuersystems wie etwa die Steuersätze erklärt, danach beginnt der Katalog möglicher Steuersparposten. Da geht es etwa um den Punkt Dienstreisen, also um Kilometergeld, Nächtigungskosten und Tagesgelder. Dann folgt ein Abschnitt über Überstundenzuschläge. Hier werden oft die legalen Möglichkeiten noch nicht voll ausgenützt. Wer oft nachts oder am Wochenende arbeitet, kann Zuschläge bis zur Höhe von 360 Euro im Monat brutto für netto behalten. Anschließend folgt die Darstellung des klassischen steuerlichen Dreigestirns Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Gerade bei den Sonderausgaben haben auch erfahrene Steuererklärer noch zusätzlichen Spielraum. Statistisch wird nämlich nur jede zehnte absetzbare Spende an karitative Organisationen beim Fiskus angemeldet. Falls Sie noch irgendwo einen Spendenbeleg finden, ist dieser bares Geld wert je nach persönlichem Steuersatz gibt es für 100 Euro Spende zwischen 36,50 und 50 Euro vom Finanzamt retour.
Apropos Quittung: Auch bei den Werbungskosten zählt jeder Beleg. Im Buch ist extra dafür ein Abc der Werbungskosten aufgeführt, damit man nicht aus Versehen eine verwertbare Rechnung aus dem Vorjahr übersieht. Anhand eines Beispiels wird auch dargestellt, wie man einen Computer absetzt, der die Anschaffungsgrenze von 400 Euro überschreitet und deshalb nur noch verteilt auf vier Jahre abzuschreiben ist. Übrigens ist der angeführte Abzug eines Privatanteils von pauschal 40 Prozent nicht sakrosankt. Wer zum Beispiel ein, möglicherweise auch älteres, Zweitgerät für den Privatgebrauch nutzt, kann den neuen Laptop auch zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Ähnliches gilt für das Handy: Hier kann man den beruflichen Kostenanteil entweder einzeln nachweisen oder pauschal glaubhaft machen was mithilfe eines privaten Zweithandys, auch in einer günstigen Wertkartenversion, viel leichter fällt.
Den Abschluss des Buches macht ein Teil mit Musterbriefen und zahlreichen Formularen. Übrigens, falls Sie heuer die Veranlagung zum ersten Mal durchführen: Sie können bis zu fünf Jahre zurück einreichen und kassieren.
- Martin Kwauka











