Es steht einem Staat nicht gut an,
Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen
- Franz Fiedler
- Ex-Rechnungshof-Präsident, Transparency Internat.

Grundsätzliche Erwägungen der Ethik und Moral sprechen gegen eine Kumpanei des Staates mit einem Gesetzesbrecher.
Darf der Staat unter Bruch des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses beschaffte Informationen über in das Ausland ausgewichene, steuerflüchtige Bankkunden dem Beschaffer gegen einen einstelligen Millionenbetrag abkaufen, um auf diese Weise einen dreistelligen Millionenbetrag im Wege der Nachversteuerung zu lukrieren? Manchen erscheint ein solches Geschäft mit einem Kriminellen gar nicht so abwegig. Und wäre es im Interesse einer steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht nur recht und billig, die Abgabenhinterzieher zur Kasse zu bitten?
Die gestellten Fragen sollten eindeutig mit Nein beantwortet werden! Dass man Steuerflüchtlinge bisweilen ungeschoren lassen muss, ist gewiss von Nachteil und Übel. Aber die nicht lückenlos gegebene Möglichkeit, ihrer habhaft zu werden, darf einen Staat nicht dazu verleiten, sich mit einem Rechtsbrecher einzulassen. Es steht einem Staat nicht gut an, Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen. Mögen einer solchen Vorgangsweise auch keine prozessualen Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, so sind es doch grundsätzliche Erwägungen der Ethik und Moral, die gegen eine derartige Kumpanei des Staates mit einem Gesetzesbrecher sprechen.
Auch sollte bedacht werden, welche Folgerungen sich daraus ergeben können, wenn ein solcher Anfang gemacht wäre niemand kann sagen, wo es endet, wenn sich der Staat einmal mit Kriminellen gemein macht. Welche weiteren gravierenden Verstöße gegen tragende Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wäre er einzugehen bereit, um anderen Verstößen auf die Spur zu kommen? Auch hier gilt es: Wehret den Anfängen!











