Meinl-Affäre: Gutachter Havranek von Oberlandesgericht Wien als befangen erklärt
- Havranek untersuchte MEL-Zertifikatsrückkäufe
- Gerichtssprecher Wurzer bestätigt die Entscheidung

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Gerichtsgutachter Havranek unter der Lupe
Der Kampf zwischen Gerichtsgutachter Thomas Havranek und Julius Meinl V. ist nun entschieden: Das Oberlandesgericht Wien folgt dem Antrag der Meinl-Anwälte und erklärt Havranek als befangen.
Thomas Havranek (im Bild) erhielt im August 2008 von der Staatsanwaltschaft Wien den Auftrag, die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe bei Meinl European Land (heute: Atrium European Real Estate) zu untersuchen. Zunächst war der Auftrag auf Corporate Governance-Fragen beschränkt, wurde aber sukzessive erweitert. Ein Vorgutachten Havraneks führte Anfang April zur Inhaftierung Meinls. Havranek steht seither unter Beschuss der Meinl Anwälte. Die werfen ihm Befangenheit vor vor allem wegen eines kritischen Artikels Havraneks im "Wirtschaftsblatt" im September 2007. Heuer Anfang Juli wurde Havranik per Gerichtsbeschluss abberufen.
Gericht bestätigt Entscheidung
Raimund Wurzer, Sprecher des Oberlandesgerichts Wien, gegenüber FORMAT: "Das OLG Wien hat die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien bestätigt. Die Entscheidung des Senats ist am 11. September 2009 gefallen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien heute mitgeteilt worden."
Von Ashwien Sankholkar











