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Meinl: "Zu keinem Zeitpunkt eine Organ-funktion in der Meinl European Land belegt"

  • FORMAT bringt Einvernahme durch Staatsanwalt
  • Anleger wurden laut Julius Meinl "nicht geschädigt"

Meinl hat "zu keinem Zeitpunkt" eine Organfunktion in der MEL belegt, die Anleger wurden durch Zertifikatsrückkäufe "nicht geschädigt": In seiner am Freitag erschienenen Ausgabe berichtet FORMAT exklusiv über die Einvernahme Julius Meinl V. durch den Staatsanwalt.

Am 1. April 2009 wurde Julius Meinl V. von Staatsanwalt Markus Fußenegger erstmals einvernommen. Julius Meinl V. erklärte dem Staatsanwalt, dass er über die Durchführung der umstrittenen Wertpapierrückkauf-Aktion der Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL; heute: Atrium) früher als die MEL-Kleinanleger informiert worden war.

Unschuldsbeteuerung
Das geht aus dem FORMAT exklusiv vorliegenden „Beschuldigtenvernehmung vom 1. April 2009“ (Aktenzahl: 608 St 1/08w) hervor: „Zu den Zertifikatsrückkäufen gebe ich an, dass am 20. Februar 2007 die MEL an die Meinl Bank schriftlich herantrat und ankündigte, dass ein strategischer Investor beabsichtigt, 20 bis 30 Prozent der MEL zu erwerben.“ Gebetsmühlenartig betont Meinl laut Protokoll seine Unschuld: „Durch die Zertifikatsrückkäufe im Zeitraum Februar 2007 bis Juli 2007 wurden die Anleger nicht geschädigt.“

"Keine Organfunktion"
Der ermittelnde Staatsanwalt Fußenegger sieht das laut FORMAT anders und verdächtigt Meinl des Anlegerbetrugs und der Untreue. Den MEL-Anlegern soll durch die Rückkauf-Aktion ein Schaden von 1,8 Milliarden Euro entstanden sein. Dafür wird Meinl – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – als Mastermind von der Justiz verantwortlich gemacht. Der beschuldigte Banker wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Organfunktion in der MEL belegt.“

Von Ashwien Sankholkar

Über den Inhalt des fast fünf Stunden dauernden Verhörs berichtet FORMAT ausführlich in seiner am Freitag erschienenen Ausgabe 24/09.

14.6.2009 12:38
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